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Es wurde vermehrt festgestellt, dass Hundebesitzer mit ihren Hunden entgegen der bestehenden Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Neidenbach unerlaubt das Friedhofsgelände betreten. Gemäß § 5 Abs. 3 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Neidenbach sind Tiere (ausgenommen Blindenhunde) auf dem Friedhof nicht gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung der Friedhofsatzung.


Ortsgemeinde Neidenbach
Edwin Mattes, Ortsbürgermeister

Kategorie: aus dem Gemeinderat