Im Zuge der Fertigstellung des neuen Baugebietes hat der Gemeinderat wichtige Änderungen für die Verkehrsführung in Neidenbach beschlossen.
Die Verbindungsstraße zwischen der Bachstraße und der Straße „Im Tal“ (entlang des Friedhofs) trägt ab sofort die offizielle Bezeichnung „Zur Hiel“.
Einrichtung einer zusammenhängenden Tempo-30-Zone.
Um die Übersichtlichkeit im Straßenraum zu wahren und einen Schilderwald zu vermeiden, wird eine zusammenhängende Tempo-30-Zone ausgewiesen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Rechtscharakter: Die bisherigen 30er-Schilder im betroffenen Bereich waren rechtlich nicht offiziell angeordnet. Diese werden nun durch das rechtssichere Zonenzeichen ersetzt.
- Geltungsbereich: Die neue Zone umfasst die Straßen Im Tal, Zur Hiel, Bachstraße, Im Brühl und Grabenbusch.
- Vorfahrt: Mit der Installation der Zonenschilder - voraussichtlich noch im Mai - gilt innerhalb dieses Bereichs grundsatzlich die Regelung „Rechts vor Links".
- Geschwindigkeit: In allen anderen innerörtlichen Straßen, die nicht zur Zone gehören, gilt weiterhin die reguläre Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Grundlage für die Genehmigung der Zone ist das erwartete höhere Verkehrsaufkommen durch das neue Baugebiet, DGH und Feuerwehr sowie die besondere Schutzwürdigkeit im Bereich der Grundschule, der Kindertagesstätte und der Turnhalle.
Hinweis zum Anbringen von Verkehrszeichen
Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das eigenmächtige Anbringen von Verkehrsschildern ohne behördliche Genehmigung nicht zulässig ist. Nur amtlich angeordnete und installierte Zeichen sind rechtlich bindend.
Sobald die Beschilderung vollstandig montiert ist und die Neuregelung in Kraft tritt, erfolgt eine erneute Information über diesen Kanal.
