Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Herbst ist nun eingekehrt und mit ihm leider auch eine erhöohte Verschmutzung unserer Straßen und Wege durch herabfallendes Laub, Aste und sonstigen Unrat. Insbesondere die Straßenrinnen, Graben und Durchlässe sind davon betroffen.
Wir möchten daher in Erinnerung rufen, dass die ordnungsgemäße Reinigung dieser Bereiche nicht nur für das Erscheinungsbild unserer Gemeinde wichtig ist, sondern vor allem auch der Sicherheit und der Funktionsfähigkeit unserer Entwässerung dient. Verstopfte Rinnen können bei Regen zu einem erhöhten Wasseraufkommen auf der Fahrbahn oder den Gehwegen führen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
- Die Pflichten zur Straßenreinigung ergeben sich aus unserer Straßenreinigungssatzung, die in der Regel auf die Grundstückseigentümer übertragen ist.
Gemäß § 5 (1) unserer Straßenreinigungssatzung umfasst das Säubern der Straßen insbesondere:
die Beseitigung von Kehricht, Schlamm, Gras, Laub, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art, - die Entfernung von Gegenständen, die nicht zur Straße gehören,
- die Säuberung der Straßenrinnen, Gräben und der Durchlässe.
Ergänzend dazu regelt § 4 Nr. 4, dass die Reinigungspflicht auch das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung oder Brandbekämpfung dienen, von Unrat, Eis, Schnee oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen einschließt.
Wir bitten euch eindringlich, eurer Reinigungspflicht in den kommenden Tagen und Wochen mit besonderer Sorgfalt nachzukommen und insbesondere darauf zu achten, dass Straßenrinnen und Abflusse frei von Laub und Schmutz sind. Dies ist essentiell, um Störungen des Wasserabflusses und damit verbundene Gefahren und Beeinträchtigungen zu vermeiden.
Denkt bitte daran: Laub auf Gehwegen und Fahrbahnen kann bei Nässe zu erheblicher Rutschgefahr führen. Eine regelmäßige und gründliche Reinigung trägt maßgeblich zur Verkehrssicherung bei.
Vielen Dank für eure Mithilfe und eure Unterstützung für ein sauberes und sicheres Ortsbild.
Euer Gemeinderat
