…Zeit, einmal Danke zu sagen allen Mitbürgerinnen

und Mitbürgern von Neidenbach

2014 war auch für die Gemeinde Neidenbach ein

ereignisreiches Jahr.

 

Informationen aus der Ratssitzung vom 07.10.2014
Am 07.10.2014 fand eine Sitzung des Ortsgemeinderates Neidenbach statt. Gemäß § 41 (5) GemO i. V. m. § 1 der Hauptsatzung werden die Einwohner hiermit über das Ergebnis unterrichtet.
Der Ortsgemeinderat Neidenbach hat in öffentlicher Sitzung folgende Sachverhalte beraten und beschlossen:
- Vermarktung der gemeindeeigenen Baugrundstücke durch die Kreissparkasse Bitburg-Prüm.

Am Dienstag, 07.10.2014, 18.00 Uhr findet im Gemeindehaus eine Sitzung des Ortsgemeinderates Neidenbach statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Beratung und Beschluss über die Vermarktung der gemeindeeigenen Baugrundstücke
2. Straßenverkehrsangelegenheit
3. Anschaffung von Gerätschaften
4. Mitteilungen und Anfragen
Nichtöffentlicher Teil
5. Bauanträge
6. Grundstücksangelegenheiten
7. Vertragsangelegenheit
8. Mitteilungen und Anfragen
Edwin Mattes, Ortsbürgermeister

Es wurde vermehrt festgestellt, dass Hundebesitzer mit ihren Hunden entgegen der bestehenden Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Neidenbach unerlaubt das Friedhofsgelände betreten. Gemäß § 5 Abs. 3 der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Neidenbach sind Tiere (ausgenommen Blindenhunde) auf dem Friedhof nicht gestattet.
Wir bitten um Ihr Verständnis und entsprechende Beachtung der Friedhofsatzung.


Ortsgemeinde Neidenbach
Edwin Mattes, Ortsbürgermeister

In den vergangenen Wochen wurde festgestellt, dass die Reinigung der Ortsstraßen in Neidenbach durch deren Anlieger nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Entsprechend der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Neidenbach sind alle Grundstückseigentümer zur Reinigung der an ihr Grundstück angrenzenden Straßen verpflichtet.

KONTAKT

Ortsbürgermeister

Walter Densborn

Röderweg 3

54657 Neidenbach

 

E-Mail: buergermeister@neidenbach.de

Tel.: 0151 - 591 153 15

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